12.4.2. Berechtigungen an vorhandenen Ordnern

An vorhandenen Ordnern haben Sie die folgenden Berechtigungen:

  • An Ihren persönlichen Ordnern sind Sie Eigentümer.

  • In öffentlichen Ordnern dürfen Sie Objekte und Unterordner anlegen.

  • Im Ordner Globales Adressbuch dürfen Sie Ordner anzeigen und Objekte lesen.